Angesichts des laufenden EU-Wahlkampfes wird einem vor Augen geführt, wie wenig darin die Stimmen der Bürger wiegen. Das hat gar nichts mit Fragen des Wahlrechts zu tun, ob Stimmen nach Mehrheiten oder Verhältnissen gewichtet werden, sondern damit, dass nicht das Parlament den Präsidenten wählt, offenbar nicht einmal vorschlägt, wie die taz berichtet. Der Europäische Rat muss lediglich das Wahlergebnis berücksichtigen. Die Wahl des Parlaments wäre also genauso folgenreich in dieser Frage wie die Europäische Bürgerinitiative in anderen: sie müssen berücksichtigt werden.