Die Deutsche Bischofskonferenz äußert sich in ihrem aktuellen Impulspapier Chancengerechte Gesellschaft auch zum bedingungslosen Grundeinkommen. Auf S. 31 ist folgendes zu lesen:
„… Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen kritisch zu sehen. Falls dieses Grundeinkommen zu niedrig ist, um den Lebensunterhalt zu decken, sind zusätzliche sozialstaatliche Maßnahmen erforderlich. Falls das Grundeinkommen jedoch so hoch ist, dass ein auskömmlicher Lebensstandard ohne eigenständige Erwerbstätigkeit abgedeckt ist, stellen sich nicht nur erhebliche Finanzierungsprobleme. Es besteht auch die Gefahr, dass Einzelne oder ganze Gruppen dauerhaft nicht mehr am Erwerbsleben teilhaben. Insbesondere jüngere Menschen könnten mit einem bedingungslosen Grundeinkommen zu geringe Anreize haben, eine gute Schulbildung und Ausbildung zu absolvieren. …“
Siehe auch das Statement zur Vorstellung des Papiers von Kardinal Marx
Man beachte auch, welcher wissenschaftliche Sachverstand zur Verfassung des Papiers hinzugezogen wurde (S. 7). Von der Idee, dass der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen wurde, ist in dem Papier auch nichts mehr übrig, wie man an den Ausführungen zum bGE erkennt.
Apropos, auch der verbreitete Rückgriff auf das Subsidiaritätsprinzip, dem das bGE angeblich widerspreche, ist nicht haltbar, Subsidiarität und bGE bilden keinen Gegensatz.
Kritik kommt nun auch von katholischer Seite, siehe Chancengerechte Gesellschaft – eine Stellungnahmevon Bernhard Emunds, Hermann-Josef Große Kracht, Karl Gabriel und Matthias Möhring-Hesse
Letzterer hat sich schon öfter zum bedingungslosen Grundeinkommen geäußert, siehe unseren früheren Kommentar „Die Furcht vor der Freiheit – überfordert das Grundeinkommen die Menschen?“.