…obwohl in dem Beitrag im Ostholsteiner Anzeiger nicht deutlich wird, welche Art von Grundeinkommen der Referent darlegte, so scheint es nur ein gruppenbezogenes für Landwirte gewesen zu sein. Trotz der Beschränkung ist das eine interessante Überlegung, weil Landwirten damit eine Einkommensquelle zur Verfügung stünde, die unabhängig von den Erträgen der Landwirtschaft selbst wäre. Ihre Aufgabe wäre damit auch die Pflege der Kulturlandschaft, wie es z. B. in Art. 104 (b) der Schweizer Bundesverfassung niedergelegt ist. Dass das BGE hier in keiner Form zur Sprache kommt, überrascht allerdings, denn es könnte genau das leisten, ohne auf eine Gruppe beschränkt zu sein.
Sascha Liebermann