Das Info-Heft mit Daten und Fakten rund um Arbeit und Einkommen ist auf der Website des Deutschen Gewerkschaftsbundes erhältlich.
Auf S. 56 f. geht es um das Bedingungslose Grundeinkommen – ein enttäuschend knapper Beitrag der sich nur mit BGE und Erwerbsarbeitsmarkt befasst, alles andere wird ausgelassen. Immerhin versammelt das ganze Heft einmal die für die Gewerkschaften relevanten Annahmen bzw. Werturteile.
In dem kurzen Abschnitt zum BGE wird eine Überschlagsrechnung präsentiert (siehe dazu hier). Da ein BGE ja nicht zusätzlich um Sozialbudget bereitgestellt werden könne, müsse es substituierende Effekte haben, also Leistungen müssten gestrichen werden. Dagegen lässt sich nichts sagen, sofern die betroffenen Leistungen durch ein BGE abgedeckt werden. Diesbezüglich wird jedoch lediglich von den Ausgaben des Sozialbudgets für die bisherigen Grundsicherungssysteme gesprochen. Das ist aber zu kurz gegriffen, weil ein BGE auch erworbene Rentenansprüche in BGE-Höhe abdecken könnte. Dasselbe gilt für Leistungen der Pflegeversicherung in BGE-Höhe. Dazu müssen die Ansprüche nicht angetastet werden, sie werden lediglich aus einem anderen Topf bedient, wie es heute teils schon bei der Rentenversicherung der Fall ist, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen unterstützt wird. Die Broschüre ist nicht allzu einfallsreich darin, die strukturellen Auswirkungen auf das gesamte Gefüge zu eruieren.
Sascha Liebermann