Es würde auch zu einer Sinnentleerung von Erwerbsarbeit führen,…

…wenn es keine Rolle mehr spielte, ob sie für die Bereitstellung von Gütern oder Dienstleistungen gebraucht würde oder nicht, ob sie unerlässlich wäre oder es nur um Beschäftigung zur Einkommensgewährung ginge. Ein „Recht auf Arbeit“ erweist sich aber noch in anderer Hinsicht als weltfremd, weil es die eine „Arbeit“ = Erwerbsarbeit über alles stellte und über die andere „Arbeit“ = unbezahlte Arbeit hinwegsähe. Statt eines Rechts auf Beschäftigtwerden würde es weiterführen, eine Ermöglichungspauschale, um tätig werden zu können, vorzusehen – das ist ein Aspekt eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Was jemand für eine sinnvolle Tätigkeit erachtet. sollte er selbst entscheiden können, das würde dem Individuum gerecht. Wer feststellt, dass sein Engagement nicht benötigt wird, könnte dennoch daran festhalten oder sich fragen, was denn anderen mehr hülfe.

Sascha Liebermann