Wenn Erwerbstätige ihre Erwerbstätigkeit verlieren, sind sie nicht mehr erwerbstätig. Anspruchsberechtigung setzt Nicht-Erwerbstätigkeit voraus, von nicht existenzsichernder Erwerbsarbeit mal abgesehen. Bürger ist man aber mit wie ohne Erwerbstätigkeit. Deshalb ist’s irreführend.
— BGE Eisenach (@bge_esa) July 17, 2023