Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben, wie Journalisten als solche, die Aufgabe, zur Meinungsbildung einen Beitrag zu leisten. Dazu gehört, pluralistische Berichterstattung, verschiedene Perspektiven auf politisch relevante Ereignisse zu ermöglichen und Journalisten in dieser Arbeit zu unterstützen (das versuchen z.B. die Nachdenkseiten). Erst dann sind die Bürger in der Lage, ein Urteil über Sachverhalte und Intressenlagen zu fällen. Möglich ist ein solcher Journalismus dadurch, dass die Gebührenzahler gerade keine Weisungsbefugnis in Anspruch nehmen, dass sie gerade nicht Journalisten vorschreiben, worüber sie zu berichten haben. Wie sieht das der Ministerpräsident Baden Württembergs? Sehen Sie selbst hier.
Wie schwierig offenbar eine unvoreingenommene Berichterstattung in den öffentlich-rechtlichen Anstalten geworden ist, zeigt auch ein Interview mit Ulrich Tilgner aus dem Jahr 2008, vormals Auslandskorrespondent der ARD. Lesen Sie hier.
Warum berichten wir darüber?
Weil beide Fälle bezeugen, wie schlecht es um unser Verständnis von öffentlicher Meinungsbildung bestellt ist. Dabei ist sie ein hohes Gut, denn ohne sie kann eine Demokratie nicht bestehen. Wenn wir also vor die Wahl gestellt sind, einen Auftrag zur Regierungsbildung zu erteilen, stehen wir auch vor der Frage, ob wir mehr Beteiligung an der Entscheidungsfindung in öffentlichen Angelegenheiten wünschen, ob wir eine Berichterstattung von den öffentlich-rechtlichen Anstalten verlangen, die pluralistisch ist. Beide Fälle hier sind exemplarisch, doch in der meist undifferenzierten Berichterstattung über das bedingungslose Grundeinkommen treffen wir auf dasselbe Problem einer verkürzenden wenig differenzierenden Berichterstattung.