..ein Beitrag von Vincent Halang auf goodjobs.eu.
Darin heißt es:
„Doch so schön die Idee klingt, ist ein BGE nicht ohne Probleme. Zum einen ist und bleibt da die Finanzierungsfrage. Dass es machbar ist, wurde längst durchgerechnet, die entscheidende Frage ist nur, wie hoch ein BGE ausfallen könnte und ob das zum Leben wirklich reicht. Zum anderen ändert auch ein BGE erst einmal nichts am bestehenden System und vielen seiner Fehler, wie der wachsenden Ungleichheit in der Gesellschaft. Das schafft es nur, wenn zur Finanzierung beispielsweise hohe Vermögen stärker besteuert werden.“
Ob das BGE wirklich ausreicht, wird eine ständige Frage sein, ganz wie die heutige Diskussion über das Existenzminimum bzw. Leistungen, die sich daraus ableiten wie Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II. Das also ist kein Argument gegen ein BGE, denn den einen Betrag, der der richtige ist, gibt es nicht, das macht alleine schon der Blick darauf klar, dass ein BGE auf Ein-Personen-Haushalte sich anders auswirkt als auf Mehr-Personen-Haushalte. Zumindest richtet das BGE eine Sicherung nach unten ein, die Frage nach der Ungleichheit in der Gesellschaft ist eine andere Frage mit vielen Facetten. Das BGE würde aber ein gewisses Gegengewicht schaffen, alleine schon dadurch, dass es einfach so verfügbar sein soll.
„Außerdem setzt die Einführung des BGE ein großes Vertrauen voraus – Vertrauen darin, dass jedermann das Geld einzusetzen weiß. Was, wenn das Konto Mitte des Monats auf einmal leer ist? Dann muss man doch wieder arbeiten gehen – und zwar nicht, weil es so schön ist, sondern weil man muss.“
Ist das ein Einwand? Will der Autor etwa der Einführung eines BGE eine Umerziehung vorschalten? Über das BGE hinaus soll es ja weiterhin bedarfsgeprüfte Leistungen geben. Davon abgesehen ist das „Konto Mitte des Monats“ nicht auf einmal plötzlich und unerwartet leer. Und wenn jemandem das so erscheinen sollte, muss er sich fragen, was er denn mit dem BGE angestellt hat.
Im Laufe des Beitrags gewinnt man den Eindruck, der Autor will mit dem Vorschlag der Universal Basic Assets als Gegenentwurf zum BGE nur den Wettbewerb darum gewinnen, welcher Vorschlag radikaler sei. Es geht aber nicht um Radikalität, sondern um einen Weg, der am Bestehenden ansetzen kann und damit auch Aussichten auf Umsetzung haben könnte. In mancher Hinsicht widersprechen sich BGE und UBA auch gar nicht.
Sascha Liebermann