„Schluss mit Hartz IV“ – Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann bei „stern tv“

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Interessant ist eine Passage in diesem Mitschnitt, in der eine junge Frau darüber Auskunft gibt, wie sie durch Frau Hannemann beraten wurde (ab Minute 7’10). Im Jobcenter, so stellt es die Reportage dar, habe sie „Termine geschwänzt… blockiert“. Die beharrliche und offenbar auf die individuierte Lage bezogene Hilfe von Frau Hannemann habe der jungen Frau erst – wie sie selbst sagt – einen Ausweg gewiesen, sie angespornt. Wenn diese Aussage authentisch ist und den Tatsachen entspricht, bezeugt sie, wie wichtig für das Gelingen von Hilfe und Beratung genau diese Ausrichtung auf die konkrete Lebenssituation und die Fähigkeiten einer Person ist. Da Frau Hannemann keine Sanktionen verhängte, wie die Reportage sagt, schuf sie eine besondere Beratungssituation, die derjenigen nahekommt, die auf frewilliger Basis zustandekommt. Das entspricht aber gerade nicht dem, was laut gesetzlichen Bestimmungen der Auftrag der Jobcenter ist. Statt Beratung auf freiwilliger Basis hat sie den Charakter von Zwangsberatung mit Sanktionsvorbehalt. Eine solche Beratung ist zum Scheitern verurteilt und birgt auch für die Berater enorme Frustration. Genau dieser Aspekt wird vom Moderator im Studiogespräch gar nicht aufgegriffen, weil er derart fixiert ist auf den in seinen Augen doch ganz richtigen Umstand, von denen eine Gegenleistung zu erwarten, die von den „anderen“ „finanziert“ werden.