„Die falsche Solidarität“ oder fehlendes Vertrauen? – Anmerkungen zu „Irrweg Grundeinkomen“

Vor kurzem haben wir auf das Buch Irrweg Grundeinkommen hingewiesen, das am 12. November erschienen ist. Der Titel verspricht eine Auseinandersetzung mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen, der Ankündigungstext hingegen lässt nicht allzuviel erwarten. Nun ist ein Auszug aus dem Buch unter dem Titel „Die falsche Solidarität“ erschienen. Er erlaubt zu prüfen, ob der Eindruck des Ankündigungstextes getäuscht hat. Eine Leseprobe aus dem Buch ist ebenfalls verfügbar. Mittlerweile gibt es auch zwei Rezensionen, eine hier, die andere hier.

Ich kommentiere ausgewählte Stellen der Zeitungsartikels (per Suchfunktion im Original leicht zu finden), die ich zitiere, damit der Leser nicht nur einen Eindruck davon erhält, was, sondern auch wie es gesagt wird. Das lässt weitere Schlüsse auf die Wertvorstellungen der Autoren zu. Die erste Zwischenüberschrift lautet:

Die Freiheit des einen bedeutet Zwang für andere
Das kommt einem doch bekannt vor. Zu erwarten ist in diesem Abschnitt der Vorwurf gegen das BGE, dass es einige aussteigen lässt, für deren Unterhalt dann die anderen arbeiten müssen. Wir können das als Kostgänger-Einwand bezeichnen, so wird er häufig vorgebracht. Einleuchtend klingt dieser Einwand vor allem, wenn das Zusammenleben in einem Gemeinwesen so gedeutet wird, dass Leistung nur in einem Bereich erbracht wird: wo Güter und Dienste in Geld getauscht werden. Dort nämlich nur könne, so die Kostgänger-Einwänder, das Geld abgeschöpft werden, das zur Bereitstellung des BGEs notwendig sei. Dagegen, dass Geld abgeschöpft werden muss (z.B. durch Steuern), um dann ein BGE bereitzustellen, ist nichts zu sagen. Dagegen allerdings, dass diese Form der Leistung die maßgebliche sei, einiges. Es ließe sich die Vereinseitigung der Autoren ebenso vereinseitigend auch umdrehen. So wird deutlich, wie abwegig es ist, in einem Gemeinwesen Bilanz zu ziehen. Ohne die Bereitschaft von Eltern, sich bedingungslos um ihre Kinder zu kümmern – und zwar nicht nach Tarifarbeitszeit -, sondern den ganzen Tag, die ganze Woche, das ganze Jahr – ohne diese Bereitschaft, würden weder Kinder in die Welt kommen, noch aus ihnen Erwachsene werden, die in der Lage sind, ihr eigenes Leben in die Hände zu nehmen: als Bürger wie als Erwerbstätige. Wer Bilanz zieht, muss auch zwischen produktiven und unproduktiven, zwischen guten und schlechten Bürgern unterscheiden. Damit aber wird gerade die Egalität der Bürger unterlaufen.

…Da auch die Finanzierung jeder Variante des Grundeinkommens letztlich auf dem beruht, was produziert wird, ist es reine Augenwischerei zu behaupten, es gebe eine Art „dritten Weg“, die Bedürfnisse der von den Märkten Benachteiligten in Einklang zu bringen mit den Ergebnissen eben dieser Märkte. Die Schwerkraft kann niemand per Beschluss abstellen, und die Grundregel des Wirtschaftens, dass nur verbraucht werden kann, was produziert worden ist, lässt sich nicht mit schlaraffenlandähnlichen Ideen außer Kraft setzen…
Ach was? Wer sich ernsthaft mit dem BGE befasst und es ernsthaft befürwortet, wird hier nicht der Schlussfolgerung widersprechen, die das Verhältnis von Erwirtschaften und Ausgeben betrifft. Allerdings hat sich, Stichworte Arbeitsstunden und Produktivität, der Aufwand verändert, der erbracht werden muss, damit eine bestimmte Gütermenge erzeugt oder Dienste bereitgestellt werden können. Da hätten die Autoren auch gleich einen Beitrag z.B. von Ulrich Busch veröffentlichen (siehe meine Replik darauf) und sich das Schreiben ersparen können. Das BGE stellt diesen Zusammenhang nicht in Frage, es stellt aber in Frage wie es zu dieser Erwirtschaftung kommt und auf welcher Basis.

…Im Gegensatz zum Existenzminimum, das jedem Bürger grundgesetzlich garantiert wird, soll das Grundeinkommen unabhängig von der Bedürftigkeit des Empfängers und von dessen bisheriger, gegenwärtiger oder zukünftig zu erwartender Teilnahme am Produktionsprozess geleistet werden. Bislang ist der Leistungsbezug daran gebunden, dass dem Leistungsberechtigten eine Teilnahme an der Schaffung von Einkommen aktuell oder auf Dauer nicht im existenzsichernden Umfang möglich ist...
Da werden die heutigen Verhältnisse schöner dargestellt, als sie sind. Es sollte mindestens erwähnt werden, welche Bedingungen derjenige zu erfüllen hat, welche Sanktionen angewendet werden können usw. Doch davon kein Wort. Den Autoren ist der Vorrang von Erwerbstätigkeit ein echtes Anliegen (wie auch andere, die gegen ein BGE argumentieren), ein Anliegen, das sie darüber hinwegschauen lässt, welche Leistungen es sonst noch gibt.

…Die Bedürftigkeitsprüfung ist das Gegenstück zur Besteuerung nach Leistungsfähigkeit: Wie jeder so besteuert werden soll, dass er das gleiche „Opfer“ für die Gesellschaft erbringt, so soll jeder in dem Maße unterstützt werden, wie er objektiv nicht in der Lage ist, für sein eigenes Auskommen und das der von ihm abhängigen Menschen zu sorgen…
Wieder äußerst unpräzise. Was heißt „objektiv nicht in der Lage“? Wer definiert „objektiv“? Die Eltern, die es für notwendig erachten, für ihre Kinder zuhause zu bleiben, haben einen ausgesprochen guten Grund, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Dieser Grund wird aber nur bei Alleinerziehenden als Grund dafür anerkannt, keiner Erwerbstätigkeit nachzugehen und das auch nur für einen bestimmten Zeitraum – bei Paaren gar nicht. Derjenige, der Angehörige pflegt und damit voll und ganz beschäftigt ist – auch dieser Grund wird nicht für den Bezug von Unterstützungsleistungen anerkannt. Beide leisten etwas für das Gemeinwesen und dennoch ist es kein Grund dafür – aus Sicht des Gemeinwesens -, nicht erwerbstätig zu sein. Würden beide indes sich um Kinder in einem Kindergarten oder um Menschen in einer Pflegeeinrichtung kümmern und dies als Erwerbstätige tun – wunderbar, sehr produktiv und sinnvoll in den Augen der Autoren. Das offenbart den verengten Blick auf die Lebenszusammenhänge.

…Die gewollte Entkoppelung des Anspruchs auf Grundeinkommen von jeglichen Bezugsbedingungen ist der Hauptkritikpunkt an dieser Form der Einkommensumverteilung. Jedes Umverteilungssystem funktioniert nur, wenn stabile materielle Grundlagen vorhanden sind, aus denen die von ihm versprochenen Leistungsansprüche befriedigt werden sollen…
Bezugsbedingungen kennt auch das BGE, es bedarf eines Status, Staatsbürgerschaft und Aufenthaltserlaubnis. Es ist aufschlussreich zu sehen, wie sich die oben schon gefundene Argumentation fortsetzt. Es wird nur von „stabilen materiellen Grundlagen“ gesprochen, die vorhanden sein müssen, alles andere: bürgerschaftlicher Gemeinsinn, Solidarität, Loyalität – werden einfach vorausgesetzt. Es kommt den Verfassern gar nicht in den Sinn, dass die Würde der Person nur in einem Gemeinwesen auch als Fundament anerkannt ist, das genau dieser Person als Staatsbürger alle aktiven und passiven Rechte bedingungslos verleiht – und nicht ihr als Erwerbstätiger. Ein Status, der universalistisch ist in dem Sinne, dass ihn auch Nicht-Staatsbürger erreichen können, etwas, woran jedem Gemeinwesen gelegen sein muss. Der Ökonomismus oder ökonomistische Reduktionismus, der dem Neoliberalismus vorgeworfen wird, ist der gleiche, den wir hier antreffen, nur mit anderem Vorzeichen.

…Das bedingungslose Grundeinkommen krankt daran, dass es die von ihm vorausgesetzte ökonomische Basis systematisch zerstört…
Wodurch denn? Nicht einmal ein Argument, nur eine Behauptung. Überzeugen kann diese Behauptung doch nur dann, wenn stillschweigend angenommen wird, der Mensch arbeite nur, wenn er müsse, nicht wenn er wollen könne. Es unterscheiden sich die Marktgläubigen nicht von den Umverteilern und die Umverteiler nicht von den Primärumverteilern in genau dieser Hinsicht: Leistung ist stets nur Produktion und Warentausch.

…Nein, die Kritik am bedingungslosen Grundeinkommen ist viel grundlegender: Die wirtschaftliche Stabilität eines demokratischen Gesellschaftssysteme beruht nicht zuletzt darauf, dass es für seine Mitglieder Rahmenbedingungen setzt, innerhalb derer jede legale Verhaltensmöglichkeit, auch wenn sie von allen gleichzeitig wahrgenommen wird, zum Erhalt des Systems und nicht zu seinem Untergang beiträgt…
Das würde auch für eine Demokratie gelten, die ein BGE einführt. Der Unterschied zwischen den Befürwortern eines BGE und den Kritikern hier besteht in diesem Punkt lediglich darin, dass letztere der materiellen Basis und damit einer Erwerbsverpflichtung den Vorrang einräumen, erstere hingegen auf die Bereitschaft setzen, dass sich die Menschen schon einbringen werden, wo sie es für wichtig erachten. Das ist übrigens in vielerlei Hinsicht auch heute nicht anders, denn produktiv wird ein Arbeitsplatz nicht dadurch, dass einer dort hingeht. Produktiv wird er erst, wenn er verlässlich und engagiert seine Aufgaben erledigt. Woher kommt aber Verlässlichkeit und Engagement? Die Kritiker würden sagen, durch den „Anreiz“, den sanften Druck oder Ähnliches – was allerdings nur eine Behauptung ist.

Und es geht weiter:


…Das ist sozusagen der Lackmustest beim gedanklichen Übergang vom einzelwirtschaftlichen Rationalverhalten zu seinen gesamtwirtschaftlichen Konsequenzen, den die Wirtschaftsordnung eines auf Freiheit basierenden, demokratisch organisierten Staates bestehen muss. In einer Demokratie bedeutet die Freiheit des Einzelnen, dass ihm innerhalb des gesetzlichen Rahmens keine Verhaltensvorschriften gemacht werden dürfen. Dieser gesetzliche Rahmen muss aber auch gewährleisten, dass die Freiheit des Einzelnen die Freiheit aller anderen nicht einschränkt…
Eine erstaunlich technokratische Vorstellung von Gesetzesgeltung und Gesetzesbindung. Gesetze sind doch nur dann tragfähig und folgenreich, wenn sie von einer Gemeinschaft getragen werden, sie sich also an diese Gesetze bindet. Das geschieht aber nicht durch Gesetze selbst, sondern durch Loyalität und Anerkennung demokratischer Verfahren. Es spiegelt sich hier allerdings eine Vorstellung von Gesetzesgeltung wider, die in Deutschland im allgemeinen sehr stark ist. So erklären sich vermutlich auch die detaillierten gesetzliche Regelungen vieler Sachverhalte, auch Sozialleistungen verschiedenster Art. Der allzuschnelle Gang vor das Bundesverfassungsgericht kann auch als Eingeständnis betrachtet werden, nicht bereit zu sein, eine Frage im politischen Streit lösen zu können und zu wollen.

…Genau diese Funktionsvoraussetzung ist beim bedingungslosen Grundeinkommen nicht gegeben: Wenn sich alle Bürger eines Landes auf den Anspruch des bedingungslosen Grundeinkommens berufen und nur das tun, was ihnen gerade Spaß macht, was aber nicht notwendigerweise am Markt von irgendjemand anderem nachgefragt wird, gibt es keine ausreichende materielle Grundlage, aus der heraus die gesetzlichen Ansprüche jedes Einzelnen gegen den Staat, gegen „die Allgemeinheit“, bedient werden können…
Wieder sehr aufschlussreich. Schon im Ankündigungstext war ja die Gegenüberstellung von sorgenlosem und mühseligem Leben die Rede. Hier ist es nun der Spaß, der der Notwendigkeit gegenübergestellt wird. Lohnt es sich, überhaupt weiter zu kommentieren, wenn so krude daherwiederholt wird, was schon mehrfach gesagt wurde? Präziser werden die Ausführungen dadurch nicht. Der Text klingt wie eine ständige Variation desselben Vorwurfs an die BGE-Befürworter.
Mit der Bestimmung „am Markt von irgendjemandem nachgefragt werden“ zeigen die Autoren auch deutlich, welches Bild von Kultur sie haben. Wissenschaft, Kunst, Hochschule, Universität – für die Leistungen, die dort erbracht werden, gibt es gar keinen Markt im strengen Sinne. Es sind alles Tätigkeiten, die aus Steuermitteln bezahlt werden und in den wenigsten Fällen am Markt abgesetzt werden. Sie tragen also auch nichts zur „materiellen Basis“ bei, zumindest nicht direkt.
Die Autoren denken nicht von hier bis gleich, so mein Eindruck. Dasselbe Szenario, das sie hier entwerfen, kann auch für heute schon entworfen werden. Was geschähe wohl, wenn alle sich auf ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe berufen würden? Sicher müssten erst die Bedingungen erfüllt werden. Wenn die Menschen das aber wollten, könnten sie es. Auch dann wäre es nicht möglich, die „gesetzlichen Ansprüche“ zu bedienen. Sie wollen es aber offenbar nicht. Weshalb also sollte es eine plausible Erwartung sein, dass mit einem BGE die Menschen nur das täten, was ihnen „Spaß“ bereitete? Besonders deutlich wird an dieser Stelle, welch negativen Begriff von Beruf, von „Arbeit“ die Autoren haben. Der Mühsal wird der Spaß gegenübergestellt, was nur schlüssig ist, wenn der Mensch gewissermaßen anthropologisch als spaßorientiert vorgestellt wird und deswegen diese Spaßorientierung nicht noch gefördert werden darf durch ein BGE  – sanfter Druck zur Mühsal hingegen ist wichtig. Das Arbeitshaus lässt grüßen. Irrweg Grundeinkommen? Irrsinnige, weltfremde Behauptungen werden von den Autoren aufgestellt.

…Die Freiheit des einen, nicht am Erwerbsleben teilzunehmen, auch wenn er dazu in der Lage wäre, führt zum Zwang für andere, eben diese Freiheit des einen durch eigene Arbeit und die eigene Bereitschaft, deren Früchte zu teilen, zu ermöglichen. Anderenfalls könnte der Staat seine Versprechungen gegenüber dem „freiwillig“ Nichtarbeitenden nicht erfüllen. Damit ist aber die Freiheit des einen sozusagen auf die „Unfreiheit“ anderer angewiesen. Wollen alle die gleiche Freiheit nutzen, bricht das System in sich zusammen…
Wieder nur das Mantra des Erwerbsleben. Wir könnten das auch variieren, dann wird deutlich, wie irrsinnig diese Gleichung ist. Ersetzen wir einfach Erwerbstätige durch Kinderhabende oder bürgerschaftlich Engagierte und Nichterwerbstätige durch Kinderlose oder bürgerschaftlich Nicht-Engagierte. Wer ein Gemeinwesen so begreift, muss immer Bilanz ziehen. Dann wäre es kein Gemeinwesen mehr, sondern ein Interessenverband, eine Vertragsgesellschaft und damit als Gemeinwesen nicht lebensfähig.

…Daran ändert sich auch nichts, wenn man es für unwahrscheinlich hält, dass sich alle gleich verhielten (etwa weil die Bessersituierten sich nicht auf ein Wohlstandsniveau in der Nähe des Existenzminimums herablassen werden). Es genügt, wenn etliche Leute durch reduzierte Arbeit jene 1 000 Euro monatlich, die ihnen einige Modellvarianten als Grundeinkommen versprechen, weniger verdienen als derzeit, und schon kollabiert das System…
Weshalb? Vielleicht wird im Buch eine Antwort gegeben, der letzte Satz indes zeugt mehr von Unklarheit als von Klarheit. Weshalb sollten diejenigen, die weniger arbeiteten, denn weniger Einkommen insgesamt zur Verfügung haben als heute (BGE + Lohn)? Sie könnten anders verhandeln und trotz reduzierter Erwerbstätigkeit in der Summe gleichliegen.

Hier nun die direkte Fortsetzung der vorangehenden Stelle:


…Der Versuch einer relevanten Gruppe, diese Möglichkeit zu nutzen, kann dazu führen, dass immer mehr Menschen nicht einsehen, warum sie voll arbeiten, während andere ihre Arbeit sozusagen um 1000 Euro reduzieren, aber das gleiche Gesamteinkommen erzielen…
Es handelt sich als gar nicht um ein volkswirtschaftliches, es ist ein sozialpsychologisches Argument. Weil alle sich mit allen vergleichen und immer genauso dastehen wollen wie der, mit dem man sich vergleicht, soll es die Folgen haben, die behauptet werden. Diese These ist so gehaltvoll wie das homo oeconomicus-Modell – ihre empirische Basis? Schwach. Letztlich, so ist hier zu konstatieren, geht es wieder einmal um das Bild vom Menschen (siehe auch meinen Beitrag hier).

…Sie werden sich deshalb entweder selbst so verhalten oder gegen das System revoltieren, es zumindest zu unterlaufen suchen. In Lebensformen wie dem Kibbuz, wo jeder jeden kennt und seine Leistung sieht, mag das möglich sein. Das Prinzip „jeder leistet, was er kann, und bekommt, was er braucht“, ist hier anwendbar, weil die Anonymität so gering und der soziale Druck, sich fair zu verhalten, so hoch ist. In einer Gesellschaft von 80 Millionen Menschen ist eine solche soziale Überschaubarkeit und Kontrolle utopisch…
Sehr schön, eine wunderbare Stelle. Wo keine Kontrolle möglich ist, kann auch kein Vertrauen entgegengebracht werden. Aber wie ist ein Zusammenleben dann möglich? Die Passage könnte Anlaß dafür sein, sich zu fragen, weshalb die Menschen sich heute in so vielfältiger Form einbringen, obwohl sie es nicht müssten. Ist es doch auf ihr Bestreben zurückzuführen, einen Beitrag leisten zu wollen? Davon auszugehen, der gesetzliche Rahmen, von dem oben die Rede war, stifte den Zusammenhalt, macht Loyalität zum Resultat subtiler Zuchtandrohung (Sanktionen) durch Gesetze.

Sehr deutlich kommt diese Kontrollphantasie auch in folgender Passage zum Ausdruck, in der der Kreislauf von Geld und Waren beschrieben wird.
…Von der monetären Seite betrachtet, stellt sich das grundlegende Dilemma des bedingungslosen Grundeinkommens folgendermaßen dar: Geld ist in einer Marktwirtschaft eine Art Spiegelbild der vorhandenen, mit ihren Preisen bewerteten Güter. Im Gegensatz zu den auf Märkten gehandelten Gütern, die nach dem Kauf verbraucht werden, bleibt Geld nach dem Tausch „Ware gegen Geld“ jedoch bestehen, es hat nur den Eigentümer gewechselt. Das Einzige, was wieder auftaucht und dem Geld nach dem verbrauchsbedingten Verschwinden der Güter erneut gegenübersteht, ist die Zeit, darunter die potenziellen Arbeitsstunden, aus denen neue Güter entstehen können.
Das Geld behält seinen Wert trotz Verschwinden der mit ihm gekauften Güter, weil sich in einer arbeitsteiligen Gesellschaft alle zusammen darauf verlassen, dass mit der neu zur Verfügung stehenden Zeit tatsächlich wieder etwas produktiv angefangen wird und so die Menge der verbrauchten Güter quasi ersetzt wird. Dann steht dem Geld erneut ein Güterberg gegenüber…
Eben, alle verlassen sich aufeinander, sie vertrauen einander, auch heute ist das so. Eine tatsächliche Kontrolle ist gar nicht möglich und nicht notwendig. Gleichwohl erklären sie eine durch ein BGE fehlende Kontrolle zum angeblichen Problem.

…Das bedingungslose Grundeinkommen untergräbt dieses wechselseitige Vertrauen und damit den Wert des Geldes. Denn einerseits weiß jeder, dass er in der nächsten Periode wieder Geld in die Hand bekommt, das zum Überleben ausreicht, auch wenn er keinen Finger krumm macht. Andererseits weiß aber auch jeder, dass das nicht funktioniert, wenn alle oder viele sich so verhalten, wenn also die neu zur Verfügung stehende Zeit nicht wieder zumindest zum Teil in geleistete Arbeitsstunden fließt, aus denen reale Produkte und Dienstleistungen hervorgehen, die am Markt angeboten werden…
Es ist ein mangelndes Vertrauen der Autoren in die Bürger, wie sich hier zeigt. Zwar schreiben Sie, jeder wisse, dass Geld nur einen Wert hat, wenn ihm auch Güter gegenüberstehen, diese also erzeugt werden müssen. Dann relativieren sie die Sorge, denn es müsse nicht alle, sondern nur ein Teil der Lebenszeit in Arbeitsstunden fließen. Weshalb erwähnen sie nicht die Bedeutung von Automatisierung und Technologienutzung, weshalb wird nicht über Produktivitätsfortschritte gesprochen, die gerade dazu geführt haben, dass mit einer geringeren Zahl an Arbeitsstunden mehr Güter erzeugt werden können? Und wo Leistungen bereitgestellt werden, ohne dass sie für Geld erworben werden müssen, wo es also Dienste geben kann, die nicht bezahlt werden müssen – für die braucht es auch kein Geld. Die Fixierung auf den Geld-Waren-Kreislauf führt dazu, andere Zusammenhänge zu übersehen oder geringzuschätzen.

…Aus diesem Widerspruch erwächst Misstrauen in den Wert des Geldes: Stehen dem Geld, das ich heute am Markt verdiene, indem ich Waren verkaufe, auch morgen noch neue Waren (zum Beispiel für meine Nachfrage) gegenüber?…
Das weiß man auch heute nicht, ob morgen Waren verfügbar sind, wir vertrauen darauf, dass es sie geben wird. Daran ändert ein BGE gar nichts, es macht den Zusammenhang sogar ganz deutlich.

…Oder hat sich von heute auf morgen eine ganze Reihe von Leuten bequem zurückgelehnt, die eingekauften Waren konsumiert, aber keine neuen produziert? Eine solche Entwicklung liefe über kurz oder lang auf Geldentwertung hinaus, da das Güterangebot schrumpfen würde, bei gleichbleibender nominaler Nachfrage…
Wieder wird unbegründet Angst und Sorge verbreitet.

…Das bedingungslose Grundeinkommen nagt also durch sein Konstruktionsprinzip an der ökonomischen Substanz, aus der heraus es bezahlt werden soll. Denn was sollte besteuert werden außer dem, was zuvor produziert und am Markt abgesetzt wurde und so Primäreinkommen erzeugt hat? Was soll umverteilt werden außer dem, was dem Staat an Steuereinnahmen zur Verfügung steht?
So wie auf realwirtschaftlicher Ebene die unumstößliche Logik gilt, dass nur das (von wem auch immer) verbraucht werden kann, was (von wem auch immer) produziert worden ist, gilt auf der finanziellen Ebene, dass nur das (an wen auch immer) verteilt werden kann, was (von wem auch immer) verdient worden ist…
Und so weiter…

Was lässt sich als Fazit festhalten? Der hier kommentierte Zeitungsartikel ist oberflächlich, statt Analyse zu bieten, werden Schlussfolgerungen aus Wertvorstellungen gezogen. Das Buch scheint zum BGE nicht mehr zu bieten zu haben, wie schon vorliegende Rezensionen erahnen lassen.  Manche Thesen hätten auch von BGE-Befürwortern vorgebracht werden können, so der Zusammenhang von Güterproduktion, Verzehr und Steuereinnahmen. Die Schlussfolgerungen der Autoren vereinseitigen die Lebenszusammenhänge auf Güterproduktion, Leistungen jenseits des Marktes in ihrer Bedeutung für den Solidarzusammehalt tauchen überhaupt nicht auf. Die Autoren haben keine Vorstellung von einem grundlegenden Solidarbegriff, der am Politischen ansetzt. Ganz gleich ob neoliberal oder keynesianisch, darin gleichen sie sich, die Ökonomisten sind nicht in der Lage, die Eigendynamik des Politischen als gemeinschaftsbildende Grundlage zu begreifen. Dass gerade sie die Basis für das Vertrauen ist, von dem im Artikel stets die Rede ist, geht vollkommen unter. Symptomatisch, wie eine Furcht vor Kontrollverlust sich Bahn bricht, sie ist ein bekanntes Phänomen in der Grundeinkommensdiskussion. Das ist die Schwelle, die wir überschreiten müssen, damit ein BGE ernsthaft als Lösung für manche unserer Sorgen erkannt werden kann.

Sascha Liebermann

Nachtrag: Wer Zweifel daran hat, dass die Kurzanalyse wichtige Punkte trifft, dem sei das Interview mit zwei der Autoren bei telepolis von heute empfohlen.