…wenn man sich an Kriterien und Erhebungen zur Armutsrisikogrenze orientiert bzw. auch die Pfändungsfreigrenze als Richtwert heranzieht, schreibt Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen. Dass die Kriterien, die hier zu Anwendung kommen selbst wiederum auf Übereinkünften zur Bestimmung der Armutsrisikogrenze beruhen, zeigt, wie sehr es sich bei der Festlegung eines BGE, das sich an diesen Kriterien orientiert um eine letztlich praktisch festzulegende Höhe handelt, die nur eine harte Obergrenze hat: das Pro-Kopf-Einkommen.