„Die Messung von Einkommensarmut“…

…ein Beitrag von Johannes Steffen auf der Website des Portal Sozialpolitik, der deutlich macht, wie voraussetzungsvoll solch vermeintlich einfache Messgrößen wie das Armutsrisiko sind. Zur Bestimmung solcher Größen müssen Standards formuliert werden, deren Festlegung eine praktische Entscheidung erfordert. Deutlich wird das z. B. in dieser Passage:

„60 Prozent des so bestimmten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens bilden nach gängiger Konvention die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoschwelle; Konvention deshalb, weil die 60-Prozent-Marke auf einer plausiblen Setzung und nicht auf einer wissenschaftlichen Herleitung beruht. Setzt man die Zahl der Personen mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 60 Prozent des Medians rechnerisch ins Verhältnis zur Grundgesamtheit, so erhält man die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoquote. Deren Veränderung im Zeitverlauf gibt Auskunft über die Entwicklung des Armutsrisikos. Sinnvoll ist ein solcher Vergleich natürlich nur, wenn Methodik und Datenquelle über die Zeit unverändert bleiben.“

Sascha Liebermann

„Armutsrisiko. Die Messung von Einkommensarmut“…

…ein Beitrag von Johannes Steffen auf Portal Sozialpolitik der Einblick in die Komplexität statistischer Erhebungen und Auswertungen gibt. Er lässt an einem Beispiel deutlich werden, wie anspruchsvoll die Ausdeutung solcher Datentypen ist und wie sorgsam Schlussfolgerungen daraus geprüft werden müssen. Diese Sorgfaltspflicht gilt natürlich immer, wenn es um die Erhebung aus Auswertung sozialwissenschaftlicher Datentypen geht, doch standardisierte Verfahren, wie sie in der Statistik zum Einsatz bekommen, greifen ganz anders auf die Wirklichkeit zu als nicht-standardisierte Verfahren. Wer sich damit eingehender befassen möchte, erhält hier einen prägnanten Einblick.

Sascha Liebermann

„Grundeinkommen müsste im Jahr 2018 monatlich ca. 1.170 Euro betragen“…

…wenn man sich an Kriterien und Erhebungen zur Armutsrisikogrenze orientiert bzw. auch die Pfändungsfreigrenze als Richtwert heranzieht, schreibt Ronald Blaschke auf der Website des Netzwerk Grundeinkommen. Dass die Kriterien, die hier zu Anwendung kommen selbst wiederum auf Übereinkünften zur Bestimmung der Armutsrisikogrenze beruhen, zeigt, wie sehr es sich bei der Festlegung eines BGE, das sich an diesen Kriterien orientiert um eine letztlich praktisch festzulegende Höhe handelt, die nur eine harte Obergrenze hat: das Pro-Kopf-Einkommen.