…so ist ein Beitrag von Patrick Schreiner über eine Studie des ifo-Instituts übertitelt, der in eine andere Richtung weist, als es in der öffentlichen Diskussion häufig der Fall ist. Ohne die Studie nun selbst geprüft zu haben, sind die Befunde (siehe Titel) nicht wirklich überraschend. Überraschend konnte doch eher die Vorstellung sein, der Nationalstaat sei gegenüber der Globalisierung ohnmächtig und handlungsunfähig. Schreiner weist dann auf eine Schlussfolgerung der Studie hin:
„Ein Versuch, die Einkommensungleichheit alleine durch Qualifizierungsmaßnahmen zu verringern, reicht nicht aus. Um den Rückgang der Lohnquote umzukehren, bedarf es vielmehr eines institutionellen Rahmens, der die Verhandlungsmacht der Arbeit stärker mit der Verhandlungsmacht des Kapitals in Einklang bringt. Unsere Ergebnisse deuten an, dass es möglicherweise nicht ausreicht, den gewerkschaftlichen Organisationsgrad zu erhöhen, um solche gleichen Ausgangsbedingungen zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines Policy-Mixes, der darauf abzielt, die institutionelle Macht der Gewerkschaften durch eine höhere Tarifdeckung sowie möglicherweise durch eine bessere Tarifkoordination zu stärken und die strukturelle Macht der Arbeit durch die Verbesserung der Sicherungsnetze der Arbeitnehmer zu erhöhen.“
Welche Schlüsse könnten daraus gezogen werden? Wer im alten Modell denkt, demzufolge vor allem „Arbeitnehmer“ geschützt werden müssen, kann so argumentieren, wie es die Studie tut und wie es jeden Gewerkschafter erfreuen wird. Wie ist es aber mit denen, die keine Arbeitnehmer sind, die anderes zu tun haben, z. B. für die Familie da sein wollen? Die haben von einer Ausweitung der Tarifdeckung nichts außer womöglich eine bessere Einkommenssituation. Erreicht würde das aber um den Preis, das Erwerbsgebot – und damit die normative Degradierung nicht erwerbsförmiger Tätigkeiten – unangetastet zu lassen. Wer die Verhandlungsmacht stärken und zugleich das Individuum in Gemeinschaft fördern will, kommt an einem BGE nicht vorbei. Denn nur es öffnet das breite Tätigkeitsfeld jenseits der Erwerbsarbeit, erst es egalisiert das Leistungsethos auf alle Formen. Gerade weil es in Absehung von Erwerbstätigkeit und -bereitschaft verfügbar sein soll, stärkt es das Individuum in seiner Position, auch als Arbeitnehmer. Ein BGE und Gewerkschaften schließen sich gar nicht aus, die Gewerkschaften müssten damit aber ihr Selbstverständnis ändern. Diesen Schritt will Schreiner offenbar nicht gehen, stattdessen in alte Sphären zurück. Ganz wie das ifo-Institut.
Sascha Liebermann