Laut junge Welt soll sich das Bundesverfassungsgericht im Januar mit der anhängigen Anrufung durch das Sozialgericht Gotha befassen, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch Grundrechte verletzen. junge Welt beruft sich dabei auf ein Schreiben, das der Verein Tacheles e. V. erhalten und veröffentlicht haben soll. Sanktionen werden schon lange kritisiert, manche erhoffen sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wegweisendes Urteil, wir sind da verhaltener, denn selbst, wenn das BVerfG Sanktionen für vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilen würde, wäre damit die politische Frage nicht beantwortet, ob wir als Gemeinwesen sie für richtig halten. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Gutachten der Fachabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die sich ebenfalls kritisch zu Sanktionen äußert, sich damit aber im Widerspruch zur Auffassung des Bundesvorstandes befindet.
Sascha Liebermann