„Wir wollen in der Lausitz das Grundeinkommen testen“…

…darum geht es in einem Interview von Gitta Düperthal mit Antonia Mertsching in junge Welt.
Hier ein Auszug:

Was erwidern Sie denen, die meinen, damit sollen Menschen abgespeist und ruhiggestellt werden?
Es geht nicht darum, aus Kohlekumpeln Grundeinkommenempfänger zu machen. Wir stellen uns das Modellprojekt in etwa so vor: In drei Dörfern mit je 100 Einwohnern soll jeder von diesen drei Jahre lang 1.000 Euro monatlich erhalten. Das Ganze soll wissenschaftlich begleitet werden. Wir wollen wissen, ob die Menschen sich im Gesellschaftsleben ihres Ortes mehr engagieren, eine schlechte Lohnlage ausgleichen, wichtige Anschaffungen vornehmen – oder sich wirklich auf die faule Haut legen, wie manche vermuten.“

Und hier ein wichtiger Hinweis:

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„Amt für Täuschung. Seit Jahren wird das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert“…

…so Susan Bonath in junge Welt. Im Beitrag wird darauf hingeweisen, dass die von der Bundesagentur erstellte Statistik zu Arbeitslosengeld II-Beziehern, die sanktioniert wurden, ungenau, und zwar zu niedrig, ist. Siehe zum Vergleich die Meldung von O-Ton-Arbeitsmarkt.

„Karlsruhe prüft Hungerstrafen“ – Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht

Darüber berichtet Susan Bonath in junge Welt, in anderen Zeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war dies ebenfalls zu lesen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist schon lange anhängig (siehe hier). Manche hoffen darauf, dass damit die Sanktionierung von Leistungsbeziehern im Arbeitslosengeld II ein Ende haben könnte, darauf würde ich nicht wetten. Ganz gleich wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wäre damit die politische Frage, ob Sanktionen, die das Existenzminimum betreffen, einer Demokratie angemessen sind, nicht vom Tisch.

Sascha Liebermann

Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich vermutlich im Januar mit Klage gegen Sanktionen

Laut junge Welt soll sich das Bundesverfassungsgericht im Januar mit der anhängigen Anrufung durch das Sozialgericht Gotha befassen, ob Sanktionen im Sozialgesetzbuch Grundrechte verletzen. junge Welt beruft sich dabei auf ein Schreiben, das der Verein Tacheles e. V. erhalten und veröffentlicht haben soll. Sanktionen werden schon lange kritisiert, manche erhoffen sich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein wegweisendes Urteil, wir sind da verhaltener, denn selbst, wenn das BVerfG Sanktionen für vereinbar mit dem Grundgesetz beurteilen würde, wäre damit die politische Frage nicht beantwortet, ob wir als Gemeinwesen sie für richtig halten. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch ein Gutachten der Fachabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), die sich ebenfalls kritisch zu Sanktionen äußert, sich damit aber im Widerspruch zur Auffassung des Bundesvorstandes befindet.

Sascha Liebermann

„Hartz-IV-Sanktionen: Karlsruhe kippt Richtervorlage wegen Formfehler“…

…schreibt junge Welt. Es geht dabei um die Beschlussvorlage des Sozialgerichts Gotha, das in der Sanktionspraxis einen Grundrechtsverstoß erkannte. Hier geht es zur Pressemitteilung des Bundesverfassgungsgerichts vom 2. Juni. Siehe einen früheren Kommentar von uns dazu hier.