„Happy und frei oder faul und träge? Pro und contra Grundeinkommen“…

…dass diese Titel immer nötig zu sein scheinen, wie auch immer, eine Podiumsdiskussion des Inforadio RBB. Gäste: Marcel Fratzscher, Präsident des  Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Prof. Minna Ylikännö Ph.D., leitende Wissenschaftlerin am finnischen Sozialversicherungsinstitut Kela, Ralph Boes, Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V., Michael Bohmeyer, Gründer des Vereins  „Mein Grundeinkommen“ e.V., Moderation: Ute Holzhey, Leiterin der Inforadio-Wirtschaftsredaktion (rbb)

Wenn man die Einleitungsworte von Marcel Fratzscher hört, könnte man zuerst denken, er habe seine Meinung geändert (im Vergleich zu hier, siehe auch hier), aber dann kommt doch wieder, was er bisher dazu gesagt hat. Ganz deutlich, wenn er das „solidarische Grundeinkommen“ für „hervorragend“ hält. Ganz wichtig „mit der eigenen Hände Arbeit leben“, angesichts der Arbeitsteilung eine Illusion sondergleichen.

Sascha Liebermann

„Die Würde des Menschen ist unantastbar…“…

…schrieb Lutz Hausstein auf den Nachdenkseiten über Ralph Boes‘ Sanktionshungern. Trotz „massiven Drucks“ aus der „Bevölkerung“, der es vermocht hat, die Sanktionen in die öffentliche Debatte zu bringen, sei nichts geschehen, heißt es in seinem Beitrag. Er zeichnet ein deutliches Bild davon, was die gegenwärtige Sozialgesetzgebung für Folgen hat.

Dass eine Abschaffung der Sanktionen in der Sozialgesetzgebung erstrebenswert ist, steht außer Frage. Doch zu erreichen ist das nur, wenn ein Mindesteinkommen als Regelfall bereitgestellt wird und nicht als Notfall- oder Ausnahmeleistung. Erst ein Bedingungsloses Grundeinkommen ebnet diesen Weg, weil nur es die normative Vorrangstellung von Erwerbstätigkeit aufhebt. Davon ist in dem Beitrag hingegen keine Rede, obwohl Ralph Boes Engagement gerade vor diesem Hintergrund zu verstehen ist.

Eine auffällige Lehrstelle ist das, denn wer von Menschenwürde spricht, müsste sogleich zu dem Schluss kommen, dass jedes System sozialer Sicherung, das Sicherungsleistungen nur als Ausgleichsleistungen zu fehlendem Erwerbseinkommen rechtfertigt, gerade nicht die Würde der Person im Zentrum hat. Hier besteht ein offener Widerspruch im Denken derer, die zwar mit der Würde des Menschen aus dem Grundgesetz gegen „Hartz IV“ argumentieren, aber kein BGE haben wollen (siehe z.B. hier, hier und hier).

Lutz Hausstein argumentiert darüber hinaus ausschließlich juristisch, wenn er die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen hervorhebt. Diese Argumentation ist insofern problematisch, als sie die juristische Auslegungslehre an die Stelle der politischen Willensbildung setzt. Es ist vorstellbar, dass das Bundesverfassungsgericht keineswegs „Hartz IV“ für verfassungswidrig erklärt. Für diejenigen, die juristisch argumentieren, wäre damit die Diskussion erledigt oder sie müssten dagegen wiederum den Rechtsweg beschreiten. Die Willensbildung aber sollte in unserer politischen Ordnung in der Öffentlichkeit sich vollziehen, die Bürger als Bürger ansprechen und für einen Gestaltungsvorschlag werben. Im Parlament dann wäre über die Ausgestaltung und Absicherung durch Gesetz zu entscheiden. Nur dort entscheiden wir, wie wir zusammenleben wollen, nicht im Bundesverfassungsgericht (siehe meine Kommentare zu dieser Frage hier und hier).

Sascha Liebermann

Lebensmittelgutscheine der Jobcenter in der Praxis…

…eine Darstellung von Ralph Boes. Sie macht unter anderem deutlich, wie sehr Lebensmittelgutscheine zur Stigmatisierung ihrer Nutzer beitragen und wie die Möglichkeiten bzw. Bedingungen sind, sie einzulösen.

Nachtrag 21.8.: „Essen nach Ermessen“, Beitrag der junge Welt zu Lebensmittelgutscheinen.