„Amt für Täuschung. Seit Jahren wird das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen verschleiert“…

…so Susan Bonath in junge Welt. Im Beitrag wird darauf hingeweisen, dass die von der Bundesagentur erstellte Statistik zu Arbeitslosengeld II-Beziehern, die sanktioniert wurden, ungenau, und zwar zu niedrig, ist. Siehe zum Vergleich die Meldung von O-Ton-Arbeitsmarkt.

„Karlsruhe prüft Hungerstrafen“ – Sanktionen vor dem Bundesverfassungsgericht

Darüber berichtet Susan Bonath in junge Welt, in anderen Zeitungen wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung war dies ebenfalls zu lesen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts ist schon lange anhängig (siehe hier). Manche hoffen darauf, dass damit die Sanktionierung von Leistungsbeziehern im Arbeitslosengeld II ein Ende haben könnte, darauf würde ich nicht wetten. Ganz gleich wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wäre damit die politische Frage, ob Sanktionen, die das Existenzminimum betreffen, einer Demokratie angemessen sind, nicht vom Tisch.

Sascha Liebermann