…ein nach wie vor aktueller Beitrag von Barbara Dribbusch in der taz aus dem Jahr 2010 (!).
Der Beitrag endet so:
„Nur weil fast jeder schon mal von einer Alleinerziehenden auf Hartz IV gehört hat, die einen neuen Lebenspartner verschweigt, kann man nicht ständig Sozialdetektive in Schlafzimmer schicken. Nur weil fast jeder schon mal einen kannte, der von einem arbeitslosen Bauhandwerker wusste, der viel nebenbei schwarz arbeitet, kann man die Leistung nicht generell kürzen. Auch bei den Wirtschaftssubventionen gibt es „Mitnahmeeffekte“, dennoch stellt man die Unternehmensförderung nicht ein.
Wer Einschränkungen fordert, der sieht in den Beziehern von Hartz-IV- Leistungen nicht die heterogenen, empfindlichen Bevölkerungsgruppen mit oft sehr fragilen Biografien, sondern eine homogene Masse von Schmarotzern unter Generalverdacht. Diese Entdifferenzierung ist wohl eine der schlimmsten Demütigungen, die man SozialleistungsempfängerInnen antun kann.“
An dieser Haltung hat sich bis heute wenig geändert, erst die jüngere Diskussion um Sanktionen im Arbeitslosengeld II hat Bewegung in die Frage gebracht. Dribbusch könnte hier allerdings noch weiter gehen. Die ganze Anrechnungsproblematik, die sie für die bis heute gültige Konstellation (Leistungsbezug plus Erwerbseinkommen) skizziert, könnte mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen leicht überwunden werden. Aber daran hindert sie ihre Haltung, wie ein Beitrag aus dem vergangenen Jahr deutlich macht, siehe hier. Sanktionen müssen doch sein.
Sascha Liebermann