Diese oder eine ähnliche Frage ist jedem geläufig, der sich mit der Diskussion um ein Bedingungsloses Grundeinkommen befasst. Als Beispiel dafür soll sie wohl herhalten, dass Erwerbstätigkeit kein Zuckerschlecken ist, nicht nur aus Freude oder Spaß bestehe und ähnliche kluge Anmerkungen – als müsste das gesagt werden. Dabei lässt sie tiefer blicken, als – wie die Erfahrung zeigt – diejenigen meinen, die sie stellen. Wenn denn der Bäckerberuf kein Zuckerschlecken ist und ein BGE zu seinem Niedergang führte, weil keiner mehr nachts aufstehen wollte, um Brötchen zu backen – ja, soll es denn dann Zwangsverpflichtungen geben? Sollen also, vielleicht, weil oft bemüht, Arbeitslose, Sozialhilfebezieher oder vielleicht renitente Jugendliche unter Sanktionsandrohung verdammt werden dazu, dort zu arbeiten?
Das sei nun aber wirklich übertrieben, so sei die Frage nicht gemeint und natürlich solle keineswegs Zwangsarbeit eingeführt werden. Weshalb dann aber die Frage bzw. Sorge, der Beruf könne nicht mehr ausgeübt werden, als stelle das Erwerbsgebot heute sicher, dass es geeignetes Personal für jede freie Stelle gebe? Etwa doch, wenigstens ein bißchen, Zwangsarbeit?
Dabei läge eine ganz andere Frage doch viel näher – auch vor dem Hintergrund der grundrechtlich garantierten freien Berufswahl -, nämlich, was getan werden müsse, damit der Beruf attraktiver werde. Und, was läge nahe? Die Arbeitszeiten zu verändern und nicht mehr nachts zu backen, die Backware später am Tag anzubieten. Und wenn dennoch keiner oder zu wenige den Beruf ergreifen wollen? Ja, dann – vielleicht doch Zwangsarbeit? Sie ist im Grunde ausgeschlossen, doch die öffentlichen Debatten sind ja äußerst einfallsreich, da kann man schon einmal die Grundfesten der politischen Ordnung aufgeben, um sinnvolle Ziele zu erreichen, oder?
Siehe auch „Arbeitswelt im Wandel“ – oder Unternehmen als Erziehungsanstalten?
Sascha Liebermann