„Die Hilfen kassieren – die Gewinne auch“ – Dividendenausschüttungen trotz Kurzarbeitergeld?

Auf diese Situation weist Der Spiegel hin, weshalb ist das bislang nicht berücksichtigt und eine Regelung dafür gefunden worden? Wodurch sollte es gerechtfertigt sein, Kurzarbeitergeld zu beantragen und zugleich Erfolgsbeteiligungen, nichts anderes sind Dividenden, auszuschütten? Dieselben sind es, die sich meist vehement gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen wehren, vor allem, weil Besserverdiener es nicht brauchten. Braucht, wer Dividenden ausschütten kann, denn Kurzarbeitergeld?

Sascha Liebermann