Nein, die Anerkennung der Person um ihrer selbst willen ist der „Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“. (vgl. Liebermann)@spdde:
„‚Arbeit ist..der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben..“#BGE #Grundeinkommen— BGE Eisenach (@bge_esa) June 8, 2020