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Freiheit statt Vollbeschäftigung

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Ein häufig anzutreffender Widerspruch – hervorragend pariert

@KlausMindrup Wenn Arbeit identitätsstiftend ist, wie Sie sagen, warum müssen wir uns dann durch die Pflicht, erwerbstätig zu ein, zu ihr zwingen? Wenn Arbeit von sich aus Wert hat für uns, dann braucht man keinen äußeren Zwang, sie zu ergreifen #BGE #Grundeinkommen M. Sienhold

— BGE Eisenach (@bge_esa) June 23, 2020

Veröffentlicht am 26. Juni 202026. Juni 2020Autor Sascha LiebermannKategorien BGE Eisenach, Klaus Mindrup

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