darüber schreibt Barbara Dribbusch in der taz.
Zurecht verweist Bundesarbeitsminister Heil darauf, dass die Grundsicherung einen Rechtsanspruch darstellen und kein Almosen sei (siehe „Rechtsanspruch oder Almosen“ und hier), doch Dribbusch weist zurecht auf die Bezugsbedingungen hin, auch wenn diese gelockert worden seien. Doch werden Einkommen weiterhin angerechnet, die für Selbständige aber auch in diesen Zeiten die Mittel zur Investition sind, die sie benötigen. Dabei ist Dribbusch selbst kein Gegner von Sanktionen im Arbeitslosengeld II-Bezug, siehe hier.
Sascha Liebermann