Es ist keine Prämie, weder fürs Stillhalten noch fürs Tätigsein. Wenn’s eine Prämie für etwas wäre, dann wäre es nicht bedingungslos. Prämien gelten bestimmten Verhaltensweisen, das #BGE gilt der Person um ihrer selbst willen, ganz gleich, was sie macht oder nicht macht. (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) March 21, 2021
…, doch weshalb sollte deswegen jemand stillhalten bzw. stillgelegt werden können, ohne es zu wollen? Doch nur dann, wenn den Bürgern nicht zugetraut wird, ihre Interessen wahrzunehmen und gegen ein solches Ansinnen sich zu wehren. Selbst wenn sie stillhalten wollten – was auch immer das bedeutete – wäre es ihre Sache. Darüber könnte eine öffentliche Diskussion angestoßen werden, wenn man damit nicht einverstanden wäre, andere Mittel gibt es in einer Demokratie nicht. Es sei denn, man will den Bürgerstatus und die damit verbundene Selbstbestimmung unter Vorbehalt stellen. Den Eindruck kann man bei manchen Einwänden gewinnen.
Frühere Beiträge zu dieser Frage finden Sie hier und hier.
Sascha Liebermann