Fall gewonnen: #HartzIV wurde um 45€ mtl. sanktioniert, weil jmd. für Telefontermin nicht erreichbar war. Die Sanktion lief weitere 2 Monate, obwohl der Termin 1 Woche später stattgefunden hat und laut BVerfG eine Sanktion nicht mehr „grundlos“ weiterlaufen darf. #sanktionsfrei
— Helena Steinhaus (@SteinhausHelena) July 26, 2021