Folgt man Twitternachrichten, dann scheint es eine große Unterstützung für eine Kindergrundsicherung zu geben. Die Forderung steht schon länger im Raum, erlebte in den vergangenen Jahren immer wieder Aufwind (siehe unsere Kommentare dazu hier). Irritierend ist dabei, für wie selbstverständlich es gehalten wird, dass Kinder gut abgesichert sein müssen, Eltern hingegen jedoch nicht. Es kann also eine Kindergrundsicherung gefordert werden, ohne dass zugleich die Eltern als Eltern eine solche Absicherung erhalten. Kindergrundsicherung also ohne Eltern könnte man sagen. Doch Familien sind ein unteilbares Sozialgebilde, Eltern und Kinder gehören zusammen, Familien erbringen die entscheidenden sozialisatorischen Leistungen, damit aus Kindern einmal verantwortungsbewusste Bürger werden. Dazu braucht es aber auch die Möglichkeit viel Zeit miteinander verbringen zu können.
Dennoch gehen die Einschätzungen weit auseinander, die einen müssen unbedingt abgesichert werden, die anderen müssen erwerbsbereit sein – eine Folge des Erwerbsgebot. Erwerbstätige werden – durch das Elterngeld – sofern sie Eltern werden, genau deswegen bessergestellt als nicht-Erwerbstätige. Diese Widersprüche scheinen wenig zu stören, was womöglich daher rührt, Familie als Ansammlung von Einzelpersonen zu betrachten, deren Leistungen ja genauso gut durch Dienstleister erbracht werden können – siehe Kita und Kindergarten. Eine Kindergrundsicherung zu fordern, ohne zugleich eine Forderung nach einer Absicherung der Eltern bzw. ganz allgemein nach einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu erheben, ist ein zweischneidiges Schwert.
Sascha Liebermann