„Teilhabevereinbarung“ ist perfide. Not wird ausgenutzt, eine Vereinbarung einzugehen, die ihre eigene Unsolidarität verdeckt. Nur noch der Bruch der Vereinbarung wird als unsolidarisch gesehen, nicht mehr das eigentlich Unsolidarische: das Bedingen des Rechtsanspruchs. #BGE (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) December 7, 2021