Unplausibel, weil die Höhe des Existenz- & Teilhabeminimums schon seit Jahrzehnten ohne Geschrei bestimmt wird. Etablierte Kriterien sind z. B. Pfändungsfreibetrag, 60% vom Median-Einkommen oder Warenkorb-Bestimmungen. #BGE #Grundeinkommen (MS)
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 4, 2022
…da könnte gleich auf jede Auseinandersetzung verzichtet werden, zu der eben „Geschrei“ dazugehört im Ringen um eine Entscheidung.
Sascha Liebermann