Bildungs-Grundeinkommen:
Ohne Paternalismus geht’s nicht #BGE #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) June 22, 2022
Zur Bedeutung eines Grundeinkommens für Bildungsprozesse lässt sich viel sagen, doch ein solcher Satz in dem hier verlinkten Beitrag spricht Bände:
„Nicht umsonst werden politisch gerade verschiedene Vorschläge diskutiert, wie man mehr Menschen dazu bringen kann, sich substantiell weiterzuentwickeln.“
Weshalb soll oder muss man „Menschen dazu bringen […] sich weiterzuentwickeln“? Man könnte es ihnen auch schlicht ermöglichen durch ein Bildungswesen, das von dieser Bereitschaft grundsätzlich ausgeht (was die heutige Schulpflicht nicht tut) und einen Sozialstaat, der die Einkommensbasis dafür bereitstellt, Bildung im umfassenden und nicht nur im erwerbsbezogenen Sinne zu verstehen (wie das Schlagwort vom lebenslangen Lernen).
Weiter schreibt der Autor:
„Es gewährt Menschen für bis zu drei Jahre während ihres aktiven beruflichen Lebens die Möglichkeit, sich weiterzubilden.“
Daran erkennt man die Beschränkung – was erhalten denn die anderen, nicht erwerbstätigen Personen?
Abschließend noch:
„Wenn Menschen sich weiterbilden können, hilft es ihnen, ihr Leben selbst zu gestalten. Das gibt ihnen die Sicherheit, die sie in Zeiten rasanten Wandels brauchen – und hilft am Ende auch der Demokratie.“
Um das Leben selbst zu gestalten benötigt es zuallererst einmal einer gelingenden Sozialisation, die mit Erwerbsfähigkeit noch wenig bis gar nichts zu tun hat, diese wird dadurch erst vorbereitet. Danach erst wird die erwerbsbezogene Weiterbildung relevant. Wer es ernst meint mit der Stärkung der Entscheidungsmöglichkeiten, sollte grundsätzlich ansetzen, das tut ein Bedingungsloses Grundeinkommen, das nebenbei auch noch ein Bildungsgrundeinkommen anderer Art sein kann. Das wäre aber wirklich zu freilassend, wo kommen wir da hin.
Sascha Liebermann