Nachdem wir heute schon einmal auf das im vergangenen September vorgelegte Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen zum Bedingungslosen Grundeinkommen hingewiesen haben, das schon von verschiedener Seite kritisiert wurde (siehe hier), sei hier noch ein Hinweis diesbezüglich gegeben. Erstaunlich in diesem Gutachten sind die vielen Ungenauigkeiten, sei es bezüglich der Definition eines BGE, seien es historische Vergleiche, die gezogen werden, z. B. mit der DDR, sei es die Einordnung, wer denn ein solches fordere oder wer die bekanntesten Vertreter seien. Anekdotisch sei hier bemerkt, dass ich diese Erfahrung, in der DDR habe es ja so etwas wie ein Grundeinkommen gegeben, selbst mit Diskutanten schon gemacht habe, die den größten Teil ihres Lebens dort verbrachten (siehe hier). Das Netzwerk Grundeinkommen hat einige davon dankenswerterweise kommentiert (siehe hier), wenn ich auch nicht alle Einwände teilen würde.
Wenn wissenschaftliche Expertise dazu beitragen soll, politische Entscheidungsträger über Zusammenhänge zu informieren, und ihnen so eine Urteilsbildung zu ermöglichen, wäre besonders wert daraufzulegen, keine fragwürdigen Vergleiche zu bemühen, normative Bewertungen offenzulegen und sich aus der Frage, was die „richtige“ Entscheidung wäre, herauszuhalten.
Sascha Liebermann