Jedes »Weniger« an existenziellem Zwang zur Arbeit würde von der Erwerbsnorm abweichen & führt in Richtung eines BGEs. Doch ohne Existenznot würde Herrmanns misanthropische Arbeitsdienstverpflichtung als Voraussetzung zum Anspruch auf Rationen nicht funktionieren. 23/28
— SeTh (@EconomicEthics) January 7, 2023
…das mag hart klingen, wenn Sebastian Thieme das so schreibt, aber was soll aus den Ausführungen (siehe hier) anderes geschlossen werden können? Siehe unsere früheren Kommentare zu Ausführungen Ulrike Herrmanns auch zum Bedingungslosen Grundeinkommen.
Sascha Liebermann