…ein Beitrag von Johannes Steffen auf der Website des Portal Sozialpolitik, der deutlich macht, wie voraussetzungsvoll solch vermeintlich einfache Messgrößen wie das Armutsrisiko sind. Zur Bestimmung solcher Größen müssen Standards formuliert werden, deren Festlegung eine praktische Entscheidung erfordert. Deutlich wird das z. B. in dieser Passage:
„60 Prozent des so bestimmten durchschnittlichen Nettoäquivalenzeinkommens bilden nach gängiger Konvention die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoschwelle; Konvention deshalb, weil die 60-Prozent-Marke auf einer plausiblen Setzung und nicht auf einer wissenschaftlichen Herleitung beruht. Setzt man die Zahl der Personen mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 60 Prozent des Medians rechnerisch ins Verhältnis zur Grundgesamtheit, so erhält man die Armutsgefährdungs- oder Armutsrisikoquote. Deren Veränderung im Zeitverlauf gibt Auskunft über die Entwicklung des Armutsrisikos. Sinnvoll ist ein solcher Vergleich natürlich nur, wenn Methodik und Datenquelle über die Zeit unverändert bleiben.“
Sascha Liebermann