Die Erwerbspflicht ist übergriffig – nicht ihre Aufhebung (= #BGE). #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) April 11, 2023
…BGE Eisenach rückt zurecht, was schief ist daran.
Die entscheidende Frage ist doch, worin die Leitplanke besteht, was muss sie leisten können? Der Staat lebt von der Mündigkeit der Bürger, was nicht dasselbe ist wie ihre finanzielle Selbständigkeit.
Welche Anstrengung ist denn gemeint? Man kann sich lange anstrengen, um gute Eltern zu sein, wenn es nicht möglich ist, ohne Einkommen für die Kinder zuhause zu sein, Angehörige zu pflegen oder sich anderswo zu engagieren. Der Vorrang von Erwerbstätigkeit ist der Übergriff.
Sascha Liebermann