„Emanzipatorisch“

Eine berechtigte Frage: Dient das Adjektiv nur dazu, eine Abgrenzung vorzunehmen gegenüber anderen Konzeptualisierungen eines BGE oder markiert es doch zugleich eine Abkanzelung aller Vorschläge, die nicht genauso gestrickt sind wie es selbst?

Sascha Liebermann