Zumindest eine Möglichkeit…

…schafft das BGE diesbezüglich und eine Anerkennung dessen, dass dieses Kümmern als etwas Wichtiges verstanden wird im Gemeinwesen, indem es der Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgeordnet ist.

Allerdings, betrachtet man die Altersstufe Kita bzw. Kindergarten, deren Besuch in Deutschland heute (noch) nicht verpflichtend ist, muss man sich fragen, weshalb Eltern diesen Freiraum so wenig nutzen, sich mehr Zeit zu nehmen (siehe die seit 2006 gestiegenen Zahlen dazu). Im März 2022 lag die Quote der Kinder, die dort versorgt werden, bei 35,5% im Bundesdurchschnitt, im Westen allerdings erheblich niedriger (31,8%) als im Osten (53,3%) Deutschlands (siehe auch hier, S. 12). Auch die Betreuungsdauer hat zugenommen, mittlerweile werden 52% der Kinder mehr als 35 Stunden betreut, während nur noch 13% bis 25 Stunden betreut werden (siehe hier, S. 39).

Sicher gibt es Familien, die aufgrund ihrer Einkommenssituation keine Alternative zur Nutzung außerhäuslicher Betreuung haben, aber das erklärt kaum den rasanten Anstieg. Die Folgen für das Familienleben sowie für die Zeit, die Erfahrungen miteinander benötigen, sind gravierend. Wenn diese Entscheidungen also nicht vor allem aus Not getroffen werden, sondern wegen der Lebensentwürfe der Eltern in Verbindung mit der normativen Stellung von Erwerbstätigkeit, wird man sehen müssen, ob ein BGE auch tatsächlich im Sinne des Tweets genutzt werden würde. Die Möglichkeit dazu böte es in jedem Fall.

Sascha Liebermann