Ersteres ließe sich verändern. Wer aber will, dass weiterhin Erwerbsarbeit die zentrale Möglichkeit der Selbsterhaltung bleibt, muss dafür sorgen, dass Erwerbsarbeit vor allem menschen- & gesellschaftsgerecht ist. Teilhabe ist nur ein (!) – wiewohl: berechtigter – Aspekt davon. https://t.co/vQoDAc9w74
— SeTh (@EconomicEthics) August 31, 2023
…behauptet wird das gerne, ohne einen genaueren Blick darauf zu richten, was Erwerbstätigkeit auszeichnet. In Erwerbsverhältnissen ist Aufgabenbewältigung der Maßstab, an dem der Einzelne sich messen lassen muss, er bleibt solange in diesem Verhältnis, wie er seine Aufgaben erledigt bzw. wenn nicht, andere es nicht bemerken oder sich daran nicht stören. Es geht nicht um den Einzelnen um seiner selbst willen. Letzteres aber genau ist die einzige soziale Integration, in der die Person im Mittelpunkt steht, in Erwerbsverhältnissen ist sie das genau nicht, es geht nur um Leistung.
Was diese Unklarheit und Verklärung von Erwerbstätigkeit betrifft, unterscheiden sich Unternehmens- und Erwerbstätigenvertreter nicht.
Sascha Liebermann