Mit dieser Frage hat sich – wieder einmal – das Portal Sozialpolitik beschäftigt:
„Im vergangenen Dezember stieß Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer (Ex-Grüner) auf der Suche nach dem SGB-II-Bedarf seiner vierköpfigen Familie auf den Hart-IV-Rechner der Caritas. Der warf ihm einen Betrag von 3.368 Euro aus. Sein Fazit gegenüber BILD: »Wenn ich Alleinverdiener wäre, müsste ich schon um die 4500 brutto heim bringen, um dasselbe zu erreichen« – was seiner Rechnung nach einem Stundenlohn von fast 25 Euro entspräche. Kurz zuvor hatte bereits sein Landrat, Joachim Walter (CDU), im SWR 1 eine ähnliche Rechnung aufgemacht. Erst vor wenigen Tagen zitierte Welt-online Holger Schäfer, Arbeitsmarktökonom vom Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln, mit den Worten: »Schon bei einer vierköpfigen Familie kann es sein, dass die Stundenlöhne bei 20 Euro oder höher liegen müssen«, um aus der Bürgergeldberechtigung herauszukommen.“
Hier geht es zur Darstellung. Wie nicht selten in diesen Fragen, so zeigt sich auch hier, dass manche reißerische Aussage sich in Luft auflöst, wenn beachtet wird, wie die Gesetzeslage nach dem Sozialgesetzbuch ist.
Sascha Liebermann