…so ist der abschließende, von Jutta Allmendinger verantwortete Abschnitt in einer Stellungnahme der Leopoldina zur „Die Zukunft der Arbeit“ überschrieben.
In dem gesamten Text kommt der Begriff Grundeinkommen nicht vor, das gibt schon einen Vorblick darauf, wie denn der Weg zur Tätigkeitsgesellschaft geebnet wird. Außerordentlich viel wird über Sorgetätigkeiten gesprochen, ihre Anerkennung, die so wichtig sei, ihre finanzielle Berücksichtung usw. Entsprechend heißt es auf S. 98:
„Im 21. Jahrhundert ist es zeitgemäß und notwendig, Arbeit nicht länger auf Erwerbsarbeit zu verengen und nicht-vermarktlichte Tätigkeiten ebenfalls als Arbeit anzuerkennen“.
Darüber hinaus müsse der Arbeitsbegriff weiter gefasst werden, es gehe um ein „ganzheitliches Bild“ der Arbeit. Ja, sicher, wer hätte dagegen etwas einzuwenden und wie oft ist das schon geschrieben oder gefordert worden. Die entscheidende Frage ist aber, wie das geschehen kann, ohne die normative Abwertung, die Sorgetätigkeiten im Haushalt heute erfahren, beizubehalten? Was also sind die Lösungsvorschläge dafür?
„Die frühkindliche Bildung muss ausgebaut werden. Je früher Bildungsmaßnahmen im Lebensverlauf ansetzen, umso größer ist der zu erwartende Ertrag, gemessen an der Höhe der erzielten Leistungen und dem Abbau von Ungleichheiten.“ (S. 100)
Also nicht mehr „Zeit für Familie“, wie einst der Achte Familienbericht übertitelt war, der genau das Gegenteil vorschlug, sondern weniger, ganz wie es in den Familienberichten der vergangenen Jahre stets mit dem Ruf nach Ganztagsbetreuung der Fall war. Man kann sie anbieten, die Frühbetreuung, aber solange der normative Vorrang von Erwerbstätigkeit bestehen bleibt, wird der Ausbau Familien nicht darin stärken, sich mehr Zeit zu nehmen, weil ihnen signalisiert wird, dass Erwerbstätigkeit der wichtigere Beitrag ist. Noch früher anfangen angesichts dieser Betreuungsquoten?
In folgender Passage wird erkennbar, worum es geht:
„In Zukunft auszuarbeiten wären außerdem Maßnahmen wie eine Familienarbeitszeit, Lohnersatzleistungen für bestimmte Sorge- und Unterstützungstätigkeiten und deren rentenrechtliche Anerkennung sowie flexible Arbeitsmodelle, die es unter anderem älteren Frauen erleichtern, eine längere Erwerbsarbeit und familiale Sorgearbeit miteinander zu vereinbaren.“ (S. 101)
Doch alle Vorschläge bleiben an den Vorrang von Erwerbstätigkeit gebunden, sonst wären die entsprechenden Leistungen keine „Lohnersatzleistungen“.
Siehe unsere früheren Beiträge zu Ausführungen Jutta Allmendingers hier. Zum Schlagwort der Vereinbarkeit siehe hier.
Sascha Liebermann