In der Tat – es sei denn, Würde stünde zur Disposition. Dass „Verweigerung“ so viel aufmerksam erhält, hängt an Erwerbsbeteiligung als Maßstab (Norm). Gemessen wird (von der BAfA) nur im Verhältnis zur gesetzlichen Definition. Interessanter wäre, wofür das Phänomen steht. (1/2) https://t.co/ivvSoZcIYX
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) August 5, 2024