Treffend: Wer das eine nicht will (Verwaltungsaufwand),…

…kann am anderen (allgemeine Bedürftigkeitsprüfung) nur widersinnig festhalten. Das scheint Manchen nicht klar zu sein, die nach mehr „Effizienz“ rufen, denn der Verwaltungsaufwand resultiert aus den kleinteiligen Bestimmungen, die einzuhalten sind. Diese könnten sicher anders gestaltet werden, wenn mehr über Pauschalen bereitgestellt würde, das wurde schon damals, als es um eine Reform der Sozialleistungen ging, hervorgehoben. Ganz auf die Bedürftigkeitsprüfung könnte man nur verzichten, wenn ein Bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt würde. Die Bedarfsprüfung wären dann Leistungen vorbehalten, die über das BGE hinausgreifen. Mit der Entscheidung für ein BGE, würden indes auch bedarfsgeprüfte Leistungen auf eine andere Grundlage gestellt. Während sie heute durch den Vorrang von Erwerbstätigkeit normativ stigmatisiert sind, wären sie das nicht mehr, wenn dieser Vorrang aufgegeben würde. Die normative Basis existenzsichernder Leistungen wäre damit transformiert und viele Möglichkeiten eröffneten sich, die heute so nicht bestehen (siehe dazu „Über Bedarfe und Bedürftigkeit“).

Sascha Liebermann