Die Annahmen, die Annahmen – daran muss der Beitrag gemessen werden. Hier wird Vieles normativ gesetzt, über das wissenschaftlich zu streiten wäre, z. B.: „Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen…
— Sascha Liebermann (@SaschaLieberman) March 27, 2025
…wie auch in dieser Studie. Siehe dazu nur diesen Abschnitt, dann wird deutlich, was gemeint ist:
„Mit einem bedingungslosen Grundeinkommen würde man sich von diesem Grundkonzept verabschieden und den Nexus zwischen individueller Freiheit und Verantwortung jedes Einzelnen für sich selbst, aber auch für die Gesellschaft schwächen. Im Kern handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein einseitiges und egoistisches Konzept ohne soziale Bindungskräfte im Sinne von Reziprozität:
Jeder soll die Freiheit haben, zu machen was er will, ohne sich um die Bedürfnisse und Präferenzen anderer kümmern zu müssen. Der Staat bzw. die Gesellschaft stünden demgegenüber in der Pflicht, diese Freiheit zu finanzieren, ohne dafür eine Gegenleistung oder zumindest ein entsprechendes Bemühen erwarten zu dürfen. Damit soll nicht unterstellt werden, dass viele Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens keine guten Absichten hätten. Doch letztlich handelt es sich beim bedingungslosen Grundeinkommen um ein unrealistisches Luftschloss, in das zwar viele Hoffnungen und Erwartungen projiziert werden, das den Praxistest aber nicht bestehen würde.“ (Hier geht es zur Studie, das Zitat ist auf S. 50 zu finden).
Eine republikanische Demokratie, die so verfasst wäre, wie der Autor hier behauptet, wäre dem Untergang geweiht, weil sie sich auf ihre Bürger nicht grundsätzlich verlassen könnte. Wenn sie das nicht kann, auch indem sie an Verantwortung appelliert, wo es nötig scheint, ist ihre Grundlage perdu. Raddatz beruft sich hier auf ein Reziprozitätsverständnis, das auf Bilanzierung setzt, dem do-ut-des folgt und keine Bindung an das Gemeinwesen und seine Normen kennt, die anderen Quellen entspringt.
Diese Deutung der Bürgergemeinschaft als Arbeitsgesellschaft ist zwar sehr verbreitet (siehe hier, hier und hier), geht aber nichtsdestrotrotz an den Realverhältnissen vorbei. Wir können aus gutem Grund sagen, dass wir heute einen Sozialstaat haben, der den Grundlagen dieser Demokratie nicht entspricht, ihnen gewissermaßen historisch hinterherläuft. Aber schon der Staatsrechtler Ernst-Wolfgang Böckenförde hat dies einst treffender ausgedrückt, worin diese Grundlagen bestehen (siehe dazu hier).
Sascha Liebermann