…das ist nämlich – wie auch Julia Löhr in der FAZ hätte wissen können, hier die Übersicht über die Anträge zu dieser Frage – der entscheidende Unterschied zum Bedingungslosen Grundeinkommen. Die Garantiesicherung ist an Einkommensmangel gebunden. Ihrem Kollegen Peter Carstens fällt nichts besseres ein, als ein Grundeinkommen mit dem „Recht auf Nichtstun“ gleichzusetzen – ist das differenzierte Berichterstattung?
Sascha Liebermann