Diese Frage wirft ein Interview Thomas Straubhaars mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland auf, in dem er folgendes sagte:
„[RND] Und alle Sozialleistungen werden durch das Grundeinkommen ersetzt? Rente, Kindergeld, Arbeitslosengeld…
[Straubhaar] Im Prinzip ja, mit einer Ausnahme: Für das Krankheits- und Pflegerisiko werden wir weiter eine Versicherung brauchen. Der Mindesttarif muss beim Existenzminimum berücksichtigt werden.“
Es gäbe also keine bedarfsgeprüften Leistungen mehr und diejenigen, die von ihnen abhängig wären, um selbstbestimmt leben zu können, stünden ohne da? Wenn Straubhaar das ernst meinte, wäre es keine Weiterentwicklung seines ersten Buches, sondern eher ein Rückfall auf seine frühere Argumentation.
Sein Verweis auf das Kindergeld als Vorläufer eines BGE ist halbgar, denn zum einen wird von Kindern keine Erwerbsbereitschaft erwartet, deswegen treffen sie auch die Bedingungen nicht, die für Erwachsene hingegen gelten sollen. Zum anderen ist es nicht ganz richtig, was Straubhaar sagt, denn das Kindergeld in Verbindung mit dem Kinderfreibetrag wird ins Verhältnis zum Einkommen gesetzt. Der höhere Freibetrag greift erst bei entsprechendem Einkommen. Das Kindergeld ist altersgebunden. Mit einem BGE hat das also wenig zu tun. Erst wenn der Freibetrag zur Ausschüttung umdeklariert wird, dann nimmt er die Form eines BGE an. In einem anderen Interview unterscheidet Straubhaar auch Kindergeld und BGE.
Sascha Liebermann