…ein Beitrag von Birgit Schmid in der Neuen Zürcher Zeitung, der zeigt, wie unterschiedlich in den verschiedenen Ländern, hier im Vergleich der Schweiz mit den Niederlanden, über Teilzeit gedacht wird.
Am Ende des Beitrags taucht dann auch die „Vereinbarkeits“-Frage auf, wird aber nicht weiter besprochen:
„‚Vor fünfzig Jahren hatten es die Frauen einfacher‘, sagt Wietzke, ‚die Rollen waren verteilt.‘ Nicht, dass sie die Zeit zurückdrehen möchte. Aber das Gefühl, dass alles zu kurz komme, sei unvermeidlich. Natürlich sehe sie nur die Frauen, die mit Vereinbarungsproblemen kämpften, fügt sie an. Sie klingt nun ähnlich wie die erschöpften Frauen in der Schweiz. Zu einer Frauensession, wie sie eben in Bern stattfand, liessen sich Wietzke und ihre Frauen wohl dennoch nicht mobilisieren.“
Auch wenn in den Niederlanden das Rentensystem mit einer Grundrente Ansprüche gewährt, die nicht erwerbsabhängig sind, so fehlt in dem Beitrag doch, wie sehr die Frage nach der Gestaltung des Familienlebens heute vom Erwerbsgebot bedrängt wird. Die Rente greift ja schießlich erst im Ruhestand. In jedem Fall scheint das Verhältnis zu Teilzeit anders, was auf ein anderes Verhältnis zu Erwerbstätigkeit schließen lässt, trotz Erwerbsgebot.
Sascha Liebermann