In der jüngsten Ausgabe der Talksendung Beckmann ging es um das Thema Pflege, besondere Aufmerksamkeit galt der Demenzerkrankung im Alter. Teils waren es persönliche, sehr unterschiedliche Erfahrungen von Menschen, die ihre Eltern pflegten, teils Auskünfte erfahrener Pflegekräfte, die in dieser Sendung verstören konnten. Jens Spahn, MdB (CDU), bemühte sich, auf kleine Fortschritte in der Pflegeversicherung hinzuweisen, durch die Angehörige besser unterstützt werden. Claus Fussek, erfahrener Pfleger und Kritiker der Zustände, hält all dies für viel zu wenig. An Spahns Ausführungen wurde deutlich, wie schwer es ist, solange – wenn auch redlich – im Bestehenden gedacht wird, über es hinauszugelangen. Die auf Einzelfallgerechtigkeit ausgelegte Pflegeversicherung in Deutschland versucht durch eine vermeintliche Objektivierbarkeit von Kriterien (Einteilung von Leistungen in Zeiteinheiten) angemessene Leistungen bereitzustellen. Jens Spahn drückte dies so aus, dass „jeder auch zu seinem Recht kommen soll in diesem System“. Es gelte „Kriterien [zu] entwickeln, damit es einigermaßen objektivierbar ist“. Das Ausmaß an Regulierung und Definition nimmt – wie Fussek betonte – groteske Formen an. Anträge auszufüllen ist, wie auch in anderen Bereichen sozialer Sicherung, aufwendig. Antragsteller stehen vor einem Wust an Detailauskünften, die gegeben werden müssen, ohne dass sie deren Tragweite ermessen können. Entsprechend bieten „Pflegestufenheber“ (so der Dokumentarfilmer David Sieveking) ihre Dienste an, die wissen, wie ein Antrag ausgefüllt werden muss, um die Eingruppierung einer zu pflegenden Person in eine höhere Pflegestufe zu erreichen – ein Symptom.
Einzelfallgerechtigkeit kann dazu führen, dass der einzelne Fall darin keinen Raum mehr hat, weil er durch „objektivierbare“ (was hier heißt: standardisierbare) Kriterien zu erfassen versucht wird. Es stellt sich vor diesem Hintergrund die Frage, ob nicht Pauschalen, wenn nicht insgesamt, so aber in vielen Bereichen dem individuierten Leben deswegen näher kommen, weil sie der Individuiertheit Raum geben. Das klingt widersprüchlich, ist es aber nicht, wenn Pauschalen großzügig bemessen werden. Sie bringen Vertrauen zum Ausdruck.
Auf der Hand liegt, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen für die häusliche Pflege im besonderen, jedoch auch für die Pflege im allgemeinen leisten könnte. Weshalb? Heute kann nur derjenige sich um einen Angehörigen kümmern, der durch Erwerbseinkommen ausreichend versorgt ist, sei es durch eigenes oder das seines Partners oder eines Dritten (Erbvermögen sei hier außen vor gelassen). Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen hier nicht aus, erst recht nicht, wenn Unterstützungsdienste zu bezahlen sind. Wer erwerbstätig ist und ausreichend Einkommen erzielt allerdings, kann seine Anstellung nicht ohne weiteres aufgeben, verliert er so genau das, was er braucht: das Einkommen. Er kann es aber auch aus anderen Gründen nicht. Eine Rückkehr in die Erwerbstätigkeit ist oft schwierig, er riskiert sein zukünftiges Auskommen. Ganz abgesehen sei hier von der normativen Hierarchie, die die Erwerbsidealisierung schafft. Häusliche Pflege wird durch sie zu einem Hobby abgewertet, zu einer schönen Angelegenheit, die Privatsache ist und nicht dem Gemeinwohl dient. Hier verkennen die Erwerbsapologeten, dass sich in solchen Tätigkeiten wie der Pflege durch Angehörige ein Solidarband artikuliert, das wie selbstverständlich zu bestehen scheint – mit allen innerfamilialen Konflikten, die denkbar sind. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen in ausreichender Höhe würde all die Fragen und Sorgen auf ein anderes Fundament stellen. Es würde als Leistung aller Bürger an alle in einem Gemeinwesen gerade zum Ausdruck bringen, wie sehr alle von allen abhängig sind. Stärkung von Solidarität durch Anerkennung des Einzelnen im Gemeinwesen. Dem Vertrauen, das dazu nötig wäre, kommt unser Misstrauen in den Weg.
Siehe auch „Drohender Pflegekollaps – Möglichkeiten durch ein Bedingungsloses Grundeinkommen“
Sascha Liebermann