Für den neutralen Beobachter ist immer sehr überzeugend, wenn man in einer Diskussion stehend von der eigenen Position sagt, sie sei vernünftig & realistisch und von der Gegenposition sagt, sie sei unsinnig und allenfalls gut gemeint.
— BGE Eisenach (@bge_esa) June 2, 2021
Der Beitrag von Thieß Petersen, auf den David Stier Bezug nimmt, weist auf „große Unsicherheiten“ bezüglich der Folgen im Falle einer Einführung eines BGE hin, das sind aber nur Vermutungen: „Im Ergebnis sind die makroökonomischen Folgen, die sich aus der Einführung eines BGE ergeben, mit einer hohen Unsicherheit verbunden. Diese Folgen hängen maßgeblich von den Verhaltensänderungen der privaten Haushalte und der Unternehmen ab. Deren Reaktionen ’sind jedoch bei großen strukturellen Veränderungen schwer vorauszusehen‘.“ Die entscheidende Frage ist also, auf Basis welcher „Verhaltensannahmen“ wird argumentiert und wie lassen sich diese empirisch belegen?
Sascha Liebermann