Diese Frage stellt sich anlässlich eines Beitrags von Donata Riedel und Frank Specht im Handelsblatt. Darin zeigen sich die Folgen der gegenwärtigen Lage, es zeigen sich aber ebenso Unklarheiten, welcher Anteil der erwogenen bzw. geplanten Entlassungen damit etwas zu tun hat. Vielleicht ist es nur einfacher gegenüber der Öffentlichkeit zu vertreten, wenn Schritte jetzt ergriffen werden, die schon länger in der Schublade lagen – von außen betrachtet, ist das nicht zu entscheiden und Auskünfte der entsprechenden Unternehmen sind immer zugleich Werbenachrichten.
Interessant ist in dem Beitrag auch, wie die für den Binnenmarkt stabilisierende Bedeutung von Einkommensleistungen wie dem Kurzarbeitergeld herausgehoben wird (zitiert wird Clemens Fuest, ifo-Institut). Für ein BGE gilt aber genau dasselbe und wird seit Jahren als ein Grund dafür vorgebracht. Davon hätten im Unterschied zum Kurzarbeitergeld und anderen Maßnahmen alle etwas, sofort, ohne Antrag – es hat geradezu präventiven Charakter.
Sascha Liebermann