Aber es ist doch gerade das #BGE, was die Voraussetzung schafft zur freiwilligen Kooperation. Aus existenziellen Gründen zur Kooperation gezwungen zu sein, ist doch gerade nicht freiwillig. #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) September 4, 2022
….ja und nein. Auf der einen Seite ist es richtig, die Freiwilligkeit herauszuheben im Sinne dessen, dass ein Gemeinwesen, wenn es anfängt, Kooperation zu erzwingen, an seinen eigenen Fundamenten sägt (siehe Böckenförde-Diktum hier und hier). Es muss also auf das Bürgerethos vertrauen, sich an die Gemeinschaft binden zu wollen. Auf der anderen Seite entsteht diese Bindung nicht einfach durch Entschluss, wie man sich für und gegen ein Produkt entscheiden kann, sie entsteht im Zuge des Aufwachsens, der Sozialisation, durch die Auseinandersetzung mit geltenden Regeln und Normen. Findet die Sozialisation mit Bewältigung der Adoleszenzkrise ihren gelingenden Abschluss, liegt eine stabile, belastbare, den konkreten Eigenheiten des Gemeinwesens entsprechende Gemeinwohlbindung vor. Sie ist Ausgangspunkt, ja, Fundament der „freiwilligen“ Kooperation, die zugleich aber immer wieder durch tragfähiges Lösen gemeinschaftlicher Probleme befestigt werden muss.
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen nun macht dies erfahrbar, dass zum einen die Gemeinschaft auf das Bürgerethos angewiesen ist, wie das Bürgerethos der Gemeinschaft bedarf, um sich entfalten zu können. Die Erweiterung normativ erwünschter Handlungsmöglichkeiten entspricht dem Verständnis davon, auf die Bereitschaft der Bürger, sich einzubringen, angewiesen zu sein, wie deren Bereitschaft zugleich der Möglichkeiten bedarf, dies auch tun zu können und nicht zuerst fragen zu müssen, woher erhalte ich mein Einkommen.
Sascha Liebermann