„Selten beruht die Diskussion (über #BGE, M. S.) auf verallgemeinerungsfähigem, fundiertem & evidenzbasiertem Wissen.“
Auf welcher empirischen Evidenz sollte der normative Status (richtig oder falsch) des Autonomiegebots beruhen können? #Grundeinkommen
— BGE Eisenach (@bge_esa) October 25, 2022
…darauf weist Michael Sienhold zurecht hin, denn wissenschaftliche Auseinandersetzungen sollten anderen Regeln folgen als politische. In letzteren geht es um die Frage, ob etwas für richtig gehalten wird oder nicht, in ersteren hingegen, welche allgemeinen Schlussfolgerungen sich aus der Analyse von Datenmaterial ergeben bezüglich eines zu erklärenden Zusammenhangs.
Das soll keineswegs heißen, dass politische Entscheidungen vorliegendes Wissen über für sie relevante Zusammenhänge links liegen lassen können. Doch die Entscheidung, welche Möglichkeit angesichts eines zu lösenden Problems konkret ergriffen wird, folgt aus dem „verallgemeinerungsfähigen“ Wissen nicht, sie bedarf eines Werturteils. Wissenschaft ist nicht dasselbe wie Politikberatung, die Vorschläge macht oder Empfehlungen ausspricht.
Die hier entscheidende Frage ist also vergleichbar der historisch einst grundsätzlichen Frage danach, ob denn eine demokratisch legitimierte Herrschaft eingeführt werden soll oder nicht. Der einzige Unterschied ist, die Demokratie haben wir schon, das in ihr enthaltene Autonomiegebot ebenso (Würde des Menschen, alle Staatsgewalt geht vom Volke aus). Eines hingegen fehlt noch: eine diesen Grundfesten entsprechende Existenzsicherung, die vorbehaltlos, ohne jegliche sanktionierbare Verpflichtung bereitsteht. Bislang gilt lediglich, dass die Existenz gesichert sein soll, aber mit Auflagen.
Sascha Liebermann