Bisschen arg unterkomplex. Schnelle Aufnahme von Erwerbsarbeit spricht nicht für positive Wirksamkeit von Sanktionen. Sagt u.a. nichts darüber aus, was für Erwerbsarbeit und wie nachhaltig. https://t.co/a3Gx6xexh0
— Thorsten Hild (@ThorstenHild) November 13, 2022
Insofern eine treffende Rückfrage von Thorsten Hild, denn welche Nebenwirkungen haben die Wirkungen, über welche Wirkungen sprechen wir konkret? Wenn das bloße Ziel ist, dass jemand in ein Arbeitsverhältnis gelangt, mag das eine erwünschte Wirkung sein. Was aber leistet er in dem Arbeitsverhältnis, ist es für den Arbeitgeber hilfreich, ist das Arbeitsverhältnis für die Arbeitsleistung hilfreich? Wäre er ohne Sanktionen in für ihn passendere Arbeitsverhältnisse gelangt, hätte er Fortbildungsmöglichkeiten aufgegriffen, benötigt er mehr Zeit zur Orientierung? Die Stellungnahme, auf die Schäfer sich bezieht, ist differenziert, bezieht sich jedoch weitgehend auf standardisierte Befragungen, deren Erkenntniswert dafür, was Leistungsbezieher bewegt, ziemlich gering ist.
Ganz ausgeblendet werden natürlich Tätigkeiten jenseits des Erwerbsarbeitsmarktes, aber das war auch nicht Gegenstand der Stellungnahme.
Nachtrag: 18:12 Uhr: Diese Studie hier des IAB hebt vor allem die Nebenwirkungen hervor, sie ist aus dem Jahr 2021 und fasst vorläufige Ergebnisse zusammen. Den standardisierten Daten und ihrer ebenso standardisierten Auswertung fehlt allerdings der konkrete Zusammenhang, der im Handeln der Leistungsbezieher zu erkennen wäre. Dazu bedarf es nicht-standardisierter Daten und deren fallrekonstruktiver Auswertung.
Sascha Liebermann